AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH

Wilhelm-Hauff-Strasse 22

D – 86161 Augsburg

gültig ab 01.01.2011.

1. Geltung der Bedingungen

Die Dienstleistungen, eventuelle Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich erwähnt werden.

Die SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH behält sich vor, diese Bestimmungen jederzeit zu ändern bzw. anzupassen. Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Kunde mit unseren aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese Bestimmungen als angenommen.

2. Auftragserteilung

Nach Erteilung eines Auftrags wird Ihnen eine schriftliche Auftragsbestätigung von der SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH übersandt. Erst diese schriftliche Auftragsbestätigung bindet die SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH an den Auftrag.

Für kurzfristige Auftragserteilungen unter 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung wird ein Zuschlag in Höhe von 10 (Zehn) % zum Stundensatz erhoben.

3. Rücktritt vom Auftrag durch Auftraggeber

Bei Rücktritt vom Auftrag gilt:

a) Stornogebühren bis 48 Stunden vor Beginn des Auftrags: 50% des jeweiligen Auftragsvolumens

b) kurzfristige Stornogebühren (Absage innerhalb 48 Stunden vor dem Auftrag): 70% des jeweiligen Auftragsvolumens

Dies gilt nicht für alle Fälle höherer Gewalt.

4. Schadensersatz

Der Kunde ist verpflichtet eventuell entstehende Schäden oder Ersatzansprüche gegen die SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH möglichst gering zu halten.

Sollten unvorhersehbare Ereignisse zu Verspätungen oder Ausfällen unserer Mitarbeiter führen, sollte der Kunde die SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH sofort darüber in Kenntnis setzen (möglichst telefonisch), damit ein Ersatz gestellt werden kann.

Es besteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf Erstattung eines Verzögerungsschadens, es sei denn das Personal der SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig oder der rechtzeitige bzw. pünktliche Arbeitsbeginn ist ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages.

Von der SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Ausstände und Aussperrungen, sowie alle Fälle von höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche stellen.

5. Haftung

Haftungsansprüche vom Kunden jeglicher Art gegenüber der SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH verjähren grundsätzlich 6 Monate nach Beendigung der Dienstleistung.

6. Versicherungsschutz

Es besteht ein ausreichender Versicherungsschutz, selbstverständlich gültig für Bewachungsunternehmen, bei der

Generali Versicherung AG

Der Vertrag beinhaltet folgende Schadensfälle und -summen

(Stand 01.01.2015):

a) Personenschäden bis maximal                                     3.000.000 €

b) Sachschäden bis maximal                                             3.000.000 €

c) Vermögensschäden bis maximal                                  200.000 €

d) Abhandenkommen bewachter Sachen bis max.       50.000 €

f)  Abhandenkommen fremder Schlüssel bis max.      3.000.000 €

Höhere Versicherungssummen sind auf Wunsch des Kunden problemlos möglich, erhöhen aber die Stundensätze entsprechend. Absprachen über höhere Versicherungssummen bedürfen der Schriftform.

7. Zahlungen

Die Rechnungen sind nach Rechnungserhalt sofort ohne Abzug zahlbar.

Die Zahlung muss innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen.

Mögliche Zahlungswege sind:

a) Überweisung auf das Konto der SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH bei der

  Stadtsparkasse Augsburg  (Bankleitzahl 720 500 00) BIC: AUGSDE77XXX

b) per Bar- oder Verrechnungsscheck, Zustellung oder Übergabe nur an Personal des Verwaltungsbüros, den Geschäftsführer oder ausdrücklich vom Geschäftsführer zum Inkasso berechtigtes Personal

c) Barzahlung an Personal des Verwaltungsbüros, den Geschäftsführer oder ausdrücklich vom Geschäftsführer zum Inkasso berechtigtes Personal

Zum Inkasso und damit zum Empfang von Zahlungen berechtigt ist nur der Geschäftsführer des Unternehmens oder dessen bevollmächtigtes Personal. Zahlungen auf anderem als den genannten Wegen können als nicht erfolgt angesehen werden. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet.

Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, wird die ganze bestehende Schuld fällig.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Erklärung der Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

8. Zahlungsverzug

Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung, Zahlung leistet.

9. Rücktritt vom Auftrag durch die SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH

Die SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH kann jederzeit ohne Schadenersatzansprüche des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten, wenn

a) der Auftraggeber bzw. Kunde bei Auftragserteilung falsche Angaben über sein Unternehmen oder seine Person gemacht hat,

b) die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers betreffende Tatsachen falsch angegeben wurden,

c) ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet, beantragt wird oder besteht. Das Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn Auftraggeber bzw. Kunde vor Auftragsbeginn Vorkasse geleistet haben.

10. Datenschutz

Die SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH gewährt den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Zur Auftragsdurchführung speichert die SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH die Daten des jeweiligen Kunden. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt, es werden keine personenbezogenen Daten weitergeleitet oder Adressdaten verkauft.

11. Nebenabreden, Vertragsvereinbarungen

Nebenabreden oder vertragliche Vereinbarungen die nicht mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren sind bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vertraglichen Schriftform.

Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gewährleistung ist Augsburg.

Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Augsburg.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unzulässig ist, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die unzulässige Bestimmung ist insoweit unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts durch eine zulässige zu ersetzen.

Alle Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Augsburg, den 01.01.2011

gez.

Igor Dordevic

Geschäftsführer

SEKTOR Sicherheitsdienst GmbH

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